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Landgemeinde Titz

Rat der Tageseinrichtung des Gemeindekindergartens Zauberwelt

Ende Oktober 2023 fand die konstituierende Sitzung des Rats der Tageseinrichtung des Gemeindekindergartens Zauberwelt für das laufende Kindergartenjahr statt.

Zu den Aufgaben dieses Gremiums gehört u.a. die Festlegung der Aufnahmekriterien für die Einrichtung.

Der Rat der Tageseinrichtung hat sich erneut mit den Aufnahmekriterien befasst. Der entsprechende Beschluss wurde einstimmig gefasst; die nunmehr beschlossenen und für das neue Kindergartenjahr zu berücksichtigenden Kriterien sind nachfolgend aufgeführt. Die nachfolgenden Kriterien entsprechen der Regelung des Vorjahres: 

Aufnahmekriterien (Rangfolge):

  1. Kinder, die mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Titz wohnen;
  2. Kinder, die bereits in der Einrichtung sind (z.B. Kinder, die altersbedingt von der U3-Betreuung in die Ü3-Betreung wechseln, haben Vorrang);
  3. Kinder, die zum Stichtag zwei Jahre alt sind und deren Geschwister die Eichrichtung zeitgleich besuchen;
  4. Kinder, die zum Stichtag zwei Jahre alt sind und deren Geschwister die Eichrichtung in den vergangenen zwei Jahren besucht haben;

  5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen (Kriterium Lebensalter der Kinder);
  6. Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden (o.ä. Beschäftigungsverhältnis);
  7. Kinder von berufstätigen Eltern (o.ä. Beschäftigungsverhältnis);
  8. Kinder von Alleinerziehenden.

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