Zu den Aufgaben dieses Gremiums gehört u.a. die Festlegung der Aufnahmekriterien für die Einrichtung.
Der Rat der Tageseinrichtung hat sich erneut mit den Aufnahmekriterien befasst. Der entsprechende Beschluss wurde einstimmig gefasst; die nunmehr beschlossenen und für das neue Kindergartenjahr zu berücksichtigenden Kriterien sind nachfolgend aufgeführt. Die nachfolgenden Kriterien entsprechen der Regelung des Vorjahres:
Aufnahmekriterien (Rangfolge):
- Kinder, die mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Titz wohnen;
- Kinder, die bereits in der Einrichtung sind (z.B. Kinder, die altersbedingt von der U3-Betreuung in die Ü3-Betreung wechseln, haben Vorrang);
- Kinder, die zum Stichtag zwei Jahre alt sind und deren Geschwister die Eichrichtung zeitgleich besuchen;
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Kinder, die zum Stichtag zwei Jahre alt sind und deren Geschwister die Eichrichtung in den vergangenen zwei Jahren besucht haben;
- Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen (Kriterium Lebensalter der Kinder);
- Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden (o.ä. Beschäftigungsverhältnis);
- Kinder von berufstätigen Eltern (o.ä. Beschäftigungsverhältnis);
- Kinder von Alleinerziehenden.