In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach dargestellt, dass das Wirtschaftswegenetz durch das Anrampen und Anpflügen der Bankette erhebliche Schädigungen erfährt. Aus diesem Grunde wird an die Unterhaltungspflicht erinnert und darum gebeten, die Bankette abzuschieben und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Verantwortlich hierfür sind die Eigentümer und die Bewirtschafter der an Wirtschaftswegen angrenzenden Parzellen.
Erforderliche Unterhaltungsarbeiten an Banketten sollten bis spätestens 28.02.2023 durchgeführt sein. Nach Ablauf dieses Termins ist die Landgemeinde Titz gezwungen, die Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auszuführen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom jeweiligen Verursacher zu tragen.
Evtl. Rückfragen können beim Fachbereich 4 - technische Dienste / Bauhof - der Landgemeinde Titz unter der Telefonnummer 02463/9954-421 erfolgen.