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Landgemeinde Titz

Reform der Grundsteuer

Mit seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Berechnungsmethodik der Grundsteuer verfassungswidrig ist und somit spätestens ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr angewendet werden darf.

Um pünktlich zum 1. Januar 2025 die Berechnung der Grundsteuer wieder verfassungs­konform durchführen zu können, wurden zwischenzeitlich neue Gesetzesgrundlagen geschaffen. Die Finanzämter sind derzeit damit betraut, die jetzt notwendig werdende Wertermittlung aller Grundstücke zu organisieren und durchzuführen.

 

Hierzu werden in Kürze Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versandt, in welchen über die anstehende Erfassung verschiedener Grundstücks- und Gebäudedaten informiert wird.

 

Zudem hat das Land Nordrhein-Westfalen eine eigene Homepage eingerichtet ( www.grundsteuer.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)). Hier stehen neben einigen allgemeinen Informationen ebenfalls Erklärvideos, eine Hotline sowie eine Weiterleitung zum Grundsteuer-Geoportal ( https://grundsteuer-geodaten.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)) zur Verfügung, welches bereits die meisten Informationen bereitstellt.

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter  www.elster.de (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden. Die Frist endet (nach derzeitigem Kenntnisstand) am 31. Oktober 2022.

Für Grundstücke in der Landgemeinde Titz ist das Finanzamt Jülich zuständig. 

Die Grundsteuer-Hotline ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der 02461 / 685-1959 zu erreichen.

Herr Kevin Kratzborn
Steuerverwaltung

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  • Pixabay

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