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Landgemeinde Titz

Informationen zum Start des Schul- und Kindergartenbetriebs nach den Sommerferien

Es ist gute Tradition, dass sich die Gemeindeverwaltung und die Leiterinnen sowohl der PRIMUS-Schule und des Gemeindekindergartens Zauberwelt austauschen, so auch in diesem Jahr

Bürgermeister Jürgen Frantzen, Schulleiterin Stefanie Törkel-Howlett und Zauberwelt-Chefin Gerta Cremers und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung haben in gewohnt konstruktiver Weise die letzten Vorkehrungen für die am Mittwoch anstehende Wiederaufnahme des Schulbetriebs sowie das heute startende neue Kindergartenjahr besprochen. Als Ergebnis des Gesprächs kann folgendes mitgeteilt werden:

 

INFORMATIONEN ZUM SCHULBETRIEB

Vorbemerkung

Für zahlreiche organisatorische Festlegungen hinsichtlich des inneren Schulbetriebs – z.B. den Ablauf des Unterrichts (inkl. des Beginns bzw. des Endes des Schulunterrichts, Fragen der Unterrichtsgestaltung, etc.) ist nicht die Gemeindeverwaltung, sondern die Schulleitung verantwortlich und zuständig. Fragen hierzu beantwortet – wie auch in der Vergangenheit – zuverlässig die Schulleitung. Die Gemeinde selbst ist „Schulträgerin“, d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses sind Ansprechpartner für den so genannten äußeren Schulbetrieb; hierzu zählen z.B. die Koordination bzw. Abstimmung des Busverkehrs, Gebäudefragen (auch die penibel einzuhaltenden Voraussetzungen des Infektionsschutzes), der Betrieb der Offenen Ganztagsschule (OGS).

 

Mund-Nasenbedeckung

Nach Vorgabe des Landes Nordrhein-Westfalen ist während des gesamten Unterrichts und auf dem Schulhof ein entsprechender Mund- und Nasenschutz („Masken“) zu tragen. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei nach Festlegung des Landes um „persönliche Ausrüstung“ der einzelnen Schülerinnen und Schüler handelt und diese eigenständig zum Unterricht mitzubringen sind. Da die Masken über mehrere Stunden am Stück getragen werden müssen, wird empfohlen, den Kindern eine zweite Maske mitzugeben, die sie zwischendurch wechseln können. Für den Einzelfall und für Notfälle hält die Schule – wie bisher auch – einen gewissen Grundstock an Masken für die Schülerinnen und Schüler bereit. Dort, wo das Tragen von Masken auch im Kindergarten verpflichtend angeordnet ist, wird ein solche Reserve an Alltagsmasken auch im Gemeindekindergarten Zauberwelt vorgehalten.

In der Schule besteht Maskenpflicht im Gebäude und auf dem Gelände, für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 5 auch während des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 4 dürfen die Masken ablegen, wenn sie an ihren Plätzen im Klassenraum sitzen. In der Offenen Ganztagsschule (OGS) werden nur in den Gruppenräumen und am Essenstisch keine Masken getragen, ansonsten ebenfalls immer! 

Üben Sie mit bitte Ihren Kindern das „hygienische“ An- und Ausziehen des Mundschutzes. Und melden Sie sich bitte umgehend bei der Schule, falls es medizinische Gründe gibt, die das Tragen einer Maske für Ihr Kind unmöglich machen. 

Die Lehrkräfte entscheiden situativ, ob sie bei gegebenem Abstand (1,5 Meter) die Masken tragen. Wird der Abstand unterschritten, sind sie auch im Unterricht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtet. 

 

Vorgaben für Eltern

Eltern dürfen nur zur Elternmitwirkung (Gremienarbeit, Elternabende, etc.) auf das Schulgelände. Ansonsten ist die Anwesenheit von Eltern auf den Schulhof oder in den Schulgebäuden nicht erlaubt. Sekretariatsangelegenheiten sollten möglichst telefonisch oder per Mail geregelt werden. Nur angemeldete und genehmigte Elternbesuche im Verwaltungstrakt sind erlaubt. Bitte kommen Sie nicht unangemeldet zur Schule. Die Türen sind aus Infektionsschutzgründen für Außenstehende verschlossen. 

Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie telefonisch zu erreichen sind. Sollte Ihr Kind corona-spezifische Symptome (insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- und/oder des Geruchssinns) zeigen, ist es automatisch ansteckungsverdächtig. In diesem Fall müssen die Lehrkräfte Ihr Kind sofort von den anderen trennen und von Ihnen abholen lassen. Sollten Sie nicht erreichbar sein, ist das lange Warten für Ihr Kind in einem Einzelraum sehr unangenehm.  

Sollte Ihr Kind „nur“ einen normal erscheinenden Schnupfen haben, müssen Sie es 24 Stunden zu Hause beobachten. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann Ihr Kind danach wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen weitere Symptome hinzu, muss die Erkrankung diagnostisch abgeklärt werden. 

 

Corona-Testungen

Sowohl für die PRIMUS-Schule als auch für den Gemeindekindergarten Zauberwelt haben wir für alle Beschäftigten die Möglichkeit geschaffen, ab sofort und im 14tägigen Abstand anlasslos und freiwillig Corona-Tests durchführen zu lassen. Die Testung erfolgt durch Abstriche vor Ort in der Schule bzw. im Kindergarten außerhalb der Zeiten mit eigener Unterrichtsverpflichtung; d.h.: Der Dienstbetrieb wird nicht tangiert. In der Schule haben bereits 80 Beschäftigte (Lehrerinnen und Lehrer, Beschäftigte der OGS, etc.) das Angebot wahrgenommen. Der Test kann alle 14 Tage wiederholt werden.

 

Schülertransport

Durch eine Optimierung des Fahrplans, der zwischenzeitlich auch online verfügbar ist (https://www.rurtalbus.de/fahrplan/) und an den Haltestellen aushängt, konnten die Buszeiten angepasst werden; zusätzliche Ortschaften werden angefahren. Somit kommt es zu einer Entzerrung der Busverkehre und zu weniger „Gedränge“ an den Haltestellen.

Die Rurtalbus AG als Linienträgerin prüft derzeit, ob noch freie Fahrzeugkapazitäten zur Verfügung stehen. Sollte dem so sein, ist angestrebt, die für den Schülertransport eingesetzten Kapazitäten zu erweitern. Da noch keine verbindliche Rückmeldung durch die Linienträgerin vorliegt, kann noch keine abschließende Aussage zur Umsetzung getroffen werden.

Zum neuen Schuljahr hat die Rurtalbus AG den Fahrplan auf Wunsch der PRIMUS-Schule kurzfristig verändert. Die geänderten Abfahrtzeiten verändern sich nur zum Vorteil der Schülerinnen und Schüler, die Busse kommen etwas eher und die Wartezeiten an der Bushaltestelle werden dadurch verkürzt. Die genauen Fahrzeiten entnehmen Sie bitte den Fahrplänen der Rurtalbus AG.

Des Weiteren werden jetzt auch nach der fünften Stunde alle Ortschaften der Gemeinde angefahren; dadurch ist gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler der mittlerweile 21 Klassen des aufwachsenden Schulbetriebs unserer PRIMUS-Schule zu drei unterschiedlichen Zeiten den Unterricht beenden und die Linienbusse nutzen. Die Gemeinde Titz als Schulträgerin, die PRIMUS-Schule und die Rurtalbus AG befinden sich im ständigen Austausch.

 

OGS-Betrieb

Der Mensabetrieb mit warmen Mahlzeiten im OGS-Betrieb (Jahrgänge 1 bis 4) wird wieder aufgenommen. Die Klassen 5 bis 7 im Ganztag nehmen das Essen in Form von Lunchpaketen in den Klassen zu sich. Die Mittagsverpflegung in konstanten OGS- bzw. Lerngruppen ist gewährleistet. In den Gruppenräumen der OGS existiert für die konstanten OGS-Gruppen keine Maskenpflicht.

 

Infektionsschutz und Hygiene

Die Vorgaben und Anforderungen an den Infektionsschutz und die Hygieneempfehlung werden uneingeschränkt im Schul- und OGS-Betrieb beachtet. Für den Mensabetrieb wurde ein Hygienekonzept erstellt.

 

Sportunterricht

Der Sportunterricht findet bis zu den Herbstferien nur draußen statt, bitte geben Sie Ihrem Kind entsprechende Sportkleidung mit. Der Schwimmunterricht entfällt zunächst (bis zum Ende des ersten Halbjahres). 

 

Digitale Endgeräte

Die Unterrichtsgestaltung setzt vermehrt auf digitale Angebote. Bitte melden Sie sich bei der Klassenlehrkraft, falls Ihrem Kind kein Endgerät zur Verfügung steht. Verwaltung und Schulleitung bauen derzeit ein „Leihsystem“ für digitale Endgeräte auf und können in Kürze geeignete Endgeräte für einen eventuell wiederholt auftretenden Distanzunterricht bereitstellen. 

Die Erfahrungen im Frühjahr haben gezeigt, dass sich die Arbeit mit der Schul-Cloud nicht bewährt hat; daher wird diese Cloud an der PRIMUS-Schule eingestellt. Die Schule ist mittlerweile auf der Logineo LMS Lernplattform angemeldet, das Kollegium wird entsprechend fortgebildet. Uns ist es wichtig, dass der digitale Unterricht im Falle einer weiteren Phase des Distanzlehrens an der Schule verbindlich und einheitlich durchgeführt wird. Sie werden als Eltern über die weitere „digitale“ Entwicklung informiert. 

Hinweis

Die aktuellen Vorgaben für den Schulbetrieb beziehen sich zunächst auf den Zeitraum bis zum 31. August 2020. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens wird vermutlich auch weiterhin regelmäßig für neue angepasste Vorgaben sorgen. Unser Hygieneplan wird dementsprechend regelmäßig aktualisiert.  

 

INFORMATIONEN ZUM KINDERGARTENBETRIEB

Ab Montag, 17. August 2020, startet der Regelbetrieb (bis dahin bleiben die Vorschriften des „eingeschränkten Regelbetriebs, den Sie aus der Zeit vor den Sommerferien kennen, in Kraft). Ihre Kinder können also Montag kommender Woche wieder in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang den Kindergarten besuchen. Das heißt, der Kindergarten öffnet wieder wie gewohnt von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Diese Öffnung erfolgt grundsätzlich unbefristet. Es kann aber wieder zu Einschränkungen kommen, lokal oder auch landesweit, wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies erfordert. 

Da alle gewohnten pädagogischen Konzepte wieder umgesetzt werden dürfen und keine strikte Trennung von Gruppen mehr eingehalten werden muss, kann auch das offene pädagogische Konzept wieder aufleben. Auch das Kindercafé wird ab kommenden Montag wieder geöffnet sein, sodass die Kinder keine Tasche mit Frühstück oder Trinkflasche mehr mitbringen müssen. 

Alle Erwachsenen haben weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Das gilt für die Beschäftigten untereinander, zwischen den Beschäftigten und den Eltern und Externen. Im Umgang mit anderen Erwachsenen muss immer dann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Da die Flurbereiche an den Garderoben sehr eng sind, wird zunächst das Bringen und Abholen an den Außentüren beibehalten. Die eingeschränkte Bring- und Abholregelung für zwei Personen wird aufgehoben.

Eine Rückverfolgbarkeit von möglicherweise eintretendem Infektionsgeschehen muss gewährleistet werden. Daher werden die Erzieherinnen und Erzieher weiterhin Personen, die ins Haus kommen, notieren. Die wesentlichen Hygienemaßnahmen im Umgang mit den Kindern und die Desinfektion von Handkontaktflächen werden beibehalten.

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