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Landgemeinde Titz

Sonderprogramm der Landesregierung

Die Landesregierung legt ein Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Pandemie auf.

Dem Haushaltsausschuss des Landtages liegt für seine heutige Sitzung die Freigabe von Finanzmittel über 50 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm vor. Mit einer Beschlussfassung kann das Sonderprogramm starten. 

Im Rahmen des Sonderprogramms sollen gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen können. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. 

Ministerin Ina Scharrenbach lobt in diesen Zusammenhang das ehrenamtliche Engagement und den Zusammenhalt während dieser schwierigen Zeit: „Gerade jetzt in der Krise zeigt sich die Stärke des Ehrenamts in Nordrhein-Westfalen. Es sind, nicht nur aber auch, die vielen Vereine, die ihre Strukturen nutzen, um Nachbarschaftshilfen, Einkäufe etc. zu organisieren. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund sechs Millionen Menschen unentgeltlich und freiwillig für unser Gemeinwohl. Dieses Engagements findet vor Ort statt: im Stadtteil, in der Nachbarschaft, im Dorf. Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten. Großveranstaltungen sind verboten, Einnahmen brechen weg, das klassische Vereinsleben ruht größtenteils. Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten werden, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden. Genau da setzt das Sonderprogramm der Landesregierung an. Traditionsvereine können vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtags einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.“

Alle Informationen zum Sonderprogramm und zur Bezuschussung sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 gestellt werden.

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