Neue Aufnahmekriterien im Gemeindekindergarten Zauberwelt
Am 01. Oktober 2020 fand die konstituierende Sitzung des Rates der Tageseinrichtung des Gemeindekindergartens Zauberwelt Titz statt. Hierbei wurden unter anderem die Aufnahmekriterien mit einigen Änderungen beschlossen.
Die Aufnahmekriterien (Rangfolge) lauten wie folgt sowohl für den Ü3 Bereich, als auch für den U3 Bereich:
1. Kinder, die mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Titz wohnen;
2. Kinder, die bereits in der Einrichtung sind (z.B. Kinder, die altersbedingt von der U3-Betreuung in die Ü3-Betreuung wechseln, haben Vorrang);
3. Kinder, die zum Stichtag zwei Jahre alt sind und deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen;
4. Kinder, die zum Stichtag zwei Jahre alt sind und deren Geschwister die Einrichtung in den vergangenen zwei Jahren besucht haben;
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen (Kriterium Lebensalter der Kinder);
6. Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden (o.ä. Beschäftigungsverhältnis);
7. Kinder von berufstätigen Eltern (o.ä. Beschäftigungsverhältnis);
8. Kinder von Alleinerziehenden.