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Landgemeinde Titz

Verteilung von FFP2-Masken

Die Gemeinde Titz hat vom Land Nordrhein-Westfalen eine begrenzte Anzahl von FFP2-Masken zur Verteilung an Bedürftige (Bezieher von SGB XII-, SGB II- bzw. Asylbewerberleistungen) erhalten.

Gegen einen Nachweis der Bedürftigkeit (Leistungsbescheid) werden die Masken, solange der Vorrat reicht, an folgenden Terminen im Rathaus Titz, Landstr. 4, 52445 Titz ausgegeben:

Montag, den 15.03.2021 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag, den 16.03.2021 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch den 17.03.2021 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag, den 18.03.2021 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr

 

Da lediglich eine begrenzte Anzahl von FFP2-Masken zur Verfügung gestellt wurde, besteht kein Anspruch auf Erhalt von Masken.

Beachten Sie bitte, dass zwingend FFP2-Masken bzw. medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen ist und die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten sind.

Ansprechpartnerin ist Frau Ute Konarski. Sie ist unter der Mobilnummer 015777912293 zu erreichen.

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