Gemeinderat
Der Charakter des Rates wird durch Verfassung und Gesetz, vor allem die Gemeindeordnung NRW, festgelegt. Der Gemeinderat beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält, soweit nicht in der Gemeindeordnung NRW (GO) etwas anderes bestimmt ist (§ 41 GO). So gehören z.B. die Wahlen der Mitglieder der Fachausschüsse und des Kämmers sowie die Beschlüsse über die Hauptsatzung, die Haushaltssatzung und des übrigen Ortsrechts in die originäre Zuständigkeit des Gemeinderates.
An den öffentlichen Sitzungen des Rates können Sie als Zuhörer/-in teilnehmen. Bei dieser Gelegenheit können Sie im Rahmen einer Einwohnerfragestunde zu Beginn einer jeden Sitzung Fragen an den Bürgermeister stellen.
Die Wahl der Mitglieder findet alle fünf Jahre statt.
Ausschüsse
Der Rat der Landgemeinde Titz hat verschiedene Fachausschüsse gebildet. Diese Fachausschüsse sind teilweise vorberatend für den Rat oder entscheidend tätig.
An den öffentlichen Sitzungen der Gremien können Sie als Zuhörer/-in teilnehmen.
Ausführliche Informationen über die Zusammensetzung der Ausschüsse sowie alle Sitzungstermine finden Sie in unserem Ratsinformationssystem:
Ortsvorsteher
Aufgaben der Ortsvorsteher
Der Ortsvorsteher wird vom Rat für jeden Gemeindeteil gewählt. Er vertritt die Belange seines Ortes gegenüber dem Rat. Daneben nehmen die Ortsvorsteher in ihrer Eigenschaft als Ehrenbeamte folgende Verwaltungsaufgaben wahr:
- Entgegennahme von Anträgen jeder Art, um sie an die Verwaltung weiterzuleiten
- Ausstellung von Lebensbescheinigungen in Rentensachen
- Beglaubigungen von Abschriften, Kopien und Unterschriften
Ausnahmen
Rentensachen nach § 23 SGB X (eidesstattliche Erklärung) dürfen nur von den Versicherungsämtern, den Versicherten-Ältesten sowie den Auskunfts- und Beratungsstellen der Versicherungsträger vorgenommen werden.
Nach Personenstandsgesetz sind ausschließlich die Standesbeamten zum Ausstellen der Personenstandsurkunden bzw. zum Beglaubigen befugt. Zu den Personanstandsurkunden zählen: beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern, Geburtsschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Abstammungsurkunde, Sterbeurkunde und der Auszug aus dem Familienbuch.
Weitere Aufgaben
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Aufgabenwahrnehmung als Umweltbeauftragte für ihren Gemeindeteil
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Meldung von Schäden an kommunalen Einrichtungen, vor allem an Gebäuden, Straßen, Bürgersteigen einschließlich der Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen sowie Grünanlagen
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Teilnahme an Besprechungen in und außerhalb der Verwaltung, bei denen Ortsprobleme zu klären sind
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Genehmigung der Benutzung der Bürgerhäuser und Ausübung des Hausrechts über diese
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit ihm alle Fragen des örtlichen Gemeinwesens zu erörtern.
Sitzungsdienst
Neben dem öffentlichen Zugang als Bürgerinformation werden parallel öffentliche und nicht öffentliche Dokumente über einen passwortgesicherten Zugang als Informationsplattform für Rats- und Ausschussmitglieder sowie Sachkundige Bürger angeboten.
Alle abgerufenen Daten werden übersichtlich in tabellarischer Form präsentiert. Über markierte Links kann in weitere Detailanzeigen gewechselt werden. Die integrierte Volltextrecherche bietet die Suche nach Worten bzw. Wortfragmenten mit "und"- bzw. "oder"-Verknüpfungen. Das Auffinden der Suchbegriffe in den Dokumenten wird durch farbige Markierungen unterstützt. Für die originalgetreue Wiedergabe der Dokumente in der Anzeige bzw. im Druck stehen alle Dokumente als pdf-Datei (Adobe Reader) zur Verfügung.